Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

Die „alte“ Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild wird endgültig abgelöst: Ab 1. Januar 2015 können gesetzlich krankenversicherte Patienten nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte den Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt aufsuchen. Die alte Karte ist dann ungültig. Bei Patienten, die ab Januar keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen, sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen, für Verordnungen wie Arzneimittel ein Privatrezept.